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Hinweis für Garteninhaber zur Entsorgung von Grünabfällen

Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungs- und Sozialamt darauf hin, dass das Verbrennen von Abfall aus Haushalt und Garten, wie z.B. Laub oder frischer Baum- und Strauchschnitt, grundsätzlich nicht zulässig ist. Des Weiteren ist beim Abbrennen von Holz darauf zu achten, dass weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit durch Rauch  belästigt oder sogar gefährdet wird. 


Wer Feuer z.B. in seinem Garten entzündet, darf ausschließlich naturbelassenes und trockenes Holz verwenden. Die Feuerstelle darf im Durchmesser und auch in der Höhe einen Meter nicht überschreiten, anderenfalls ist es vorher beim Ordnungsamt entsprechend zu beantragen.

Die Flamme sollte möglichst klein gehalten werden. Die Stelle ist so anzulegen, dass ein Übergreifen auf andere brennbare Flächen verhindert wird. 

 

Aufgrund der aktuell geltenden Verordnung zur Eindämmung von Corona sind die traditionellen Osterfeuer generell nicht gestattet.

 

Grünschnitt und Gartenabfälle, die beim traditionellen Frühjahrsputz anfallen, können an mehreren Stellen abgegeben werden.

 

Remondis Brandenburg GmbH

Niederlassung Großräschen

Birkenweg 20

Mo.-Fr. 08.00 - 18:00 Uhr

 

Wertstoffhof Freienhufen

AEV Wertstoffhof Freienhufen
Bergmannstraße 44
01983 Großräschen, OT Freienhufen
Telefon: 03574/ 46 77 132
Mobil: 0151 62 67 39 15

 

Öffnungszeiten:
Donnerstag: 11:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 11:30 bis 17:00 Uhr
Samstag (nur gerade KW): 08:00 bis 12:00 Uhr

 

Hier ist auch Kompost aus der Kompostierungsanlage erhältlich.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Großräschen
Fr, 26. März 2021

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